Änderungen der Bankverbindung sollten möglichst kurzfristig dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
1 Tag Die schriftliche Mitteilung der Bankverbindung wird umgehend der zuständigen Stelle im Finanzamt zugeleitet und von dort in die EDV eingegeben, so dass diese kurzfristig zur Verfügung steht.
gebührenfrei
Aktualisiert am 12.08.2025