"Pfändungs- und Einziehungsverfügung" bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen
Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) hatdas Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder sonstige Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gepfändet.