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Mitteilung von Änderungen der eigenen Bankverbindungen (IBAN) für Erstattungen von den Finanzbehörden Steuern und Abgaben

Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

  • Basisinformationen

    Schriftform bei Mitteilung der Änderung der eigenen Bankverbindung der abgabenpflichtigen Person.

    Voraussetzungen

    VoraussetzungenDamit die Finanzbehörden eventuelle Erstattungen zeitnah durchführen können, muss den Finanzämtern Bremen bzw. Bremerhaven die aktuelle Bankverbindung (IBAN) bekannt sein.

  • Ablauf

    VerfahrenSteuererstattungen werden durch das Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven im Steuerbescheid festgesetzt. Die Finanzkasse überweist den erstattungsberechtigten Personen das Guthaben auf das für Erstattungszwecke angegebene Bankkonto. Dafür muss das Bankkonto entweder in der Steuererklärung angegeben oder schriftlich oder im Internet über Mein ELSTER mitgeteilt werden.

    Diese Mitteilung der aktuellen Bankverbindung muss in Schriftform erfolgen und unterschrieben sein (bei der Einkommensteuer von beiden zusammenveranlagten Ehegatten). Über das Internet ist eine Übermittlung nur über Mein ELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge, Einspruch und Mitteilungen" zulässig. Die Mitteilung über eine einfache E-Mail oder Telefon ist unzulässig.

  • Benötigte Unterlagen

    • Mitteilung der eigenen Bankverbindung mit IBAN und ggfl. BIC
      • Unterschriebene Mitteilung der Bankverbindung mit IBAN und BIC (bei derEinkommensteuer ggf. von beiden Ehegatten) oder eine Übermittlung per MeinELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge,Einspruch und Mitteilungen"
      • BIC ist nur erforderlich, wenn es sich um eine ausländische Bankverbindunghandelt. 
    • Steuernummer

      Angaben der Steuernummer auf dem Schreiben bez. der Bankverbindung.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Änderungen der Bankverbindung sollten möglichst kurzfristig dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Tag Die schriftliche Mitteilung der Bankverbindung wird umgehend der zuständigen Stelle im Finanzamt zugeleitet und von dort in die EDV eingegeben, so dass diese kurzfristig zur Verfügung steht.

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Häufige Fragen

  • Wie kann ich der zuständigen Stelle im Finanzamt meine geänderte Bankverbindung mitteilen?

    Bitte Bankverbindung schriftlich (nicht mündlich) mitteilen. Über das Internet ist eine Übermittlung nur über Mein ELSTER zulässig. Die Mitteilung über eine einfache E-Mail oder Telefon ist unzulässig.

  • Welchen Finanzbehörden / Stelle muss ich meine neue Bankverbindung mitteilen?

    Bitte die neue Bankverbindung dem zuständigem Finanzamt mitteilen. Wenn Sie Ihre Information an die Landeshauptkasse Bremen richten, werden diese an das zuständige Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven weitergeleitet. Das verzögert die Bearbeitungszeit. Wenden Sie sich daher direkt an das zuständige Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven.

Aktualisiert am 12.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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