Schulkinder können am Nachmittag verschiedenen Betreuungsangebote besuchen.
Eltern, die für ihr Schulkind ein Angebot am Nachmittag benötigen, sollen das Kind vorrangig an einer Ganztagsschule anmelden. Erhalten sie dort keinen Platz, kann das Kind von montags bis freitags im Anschluss an die verlässliche Grundschule eine Kindertageseinrichtung (Hort) besuchen. Es nimmt dort am Mittagessen teil.
Für ältere Schulkinder bieten zum Beispiel die Jugendfreizeiteinrichtungen Lücke-Projekte an.
Für die Betreuung an Ganztagsschulen werden keine Beiträge erhoben, allerdings sind das Mittagessen und die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung kostenpflichtig.
Andere Betreuungsformen im Anschluss an die Schule (zum Beispiel im Hort) sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verdienst der Eltern, der Familiengröße und dem wöchentlichen Umfang der Betreuung.
Eltern von Schulkindern haben für ihr Kind einen Kita-Pass und / oder eine ID-Nummer erhalten. Der Kita-Pass ist wichtig – er muss von Eltern mitgenommen und aufbewahrt werden, wenn ihr Kind den Kindergarten verlässt. Er wird für die Anmeldung im Hort wieder benötigt. Bei der Anmeldung muss der Kita-Pass abgegeben werden, denn eine Anmeldung ist nur vollständig, wenn der Kita-Pass beigefügt ist.
Jedes Jahr im Januar können Eltern ihr Schulkind in allen Horten und anderen Betreuungsangeboten für Schulkinder anmelden, wenn es ab dem 1. August dieses Jahres (weiter) aufgenommen werden soll.
Eltern, die keinen Kita-Pass erhalten haben (z.B. weil sie zugezogen sind) legen in der Einrichtung eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde vor. Die Einrichtung kümmert sich dann darum, dass das Kind die für die Anmeldung wichtige ID-Nummer des Kindes bekommt. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Eltern den Kita-Pass verloren haben.
Die Qualität der Schulkinderangebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.
Für den Besuch eines Angebots für Schulkinder, zum Beispiel eines Hortes, werden Elternbeiträge erhoben. Sie richten sich nach der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen. Wie hoch dieser ist, hängt vom Einkommen der Familie und von der Zahl der Personen im Haushalt ab. Für den Besuch eines Angebotes in den Ferien wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag für das gesamte Kindergarten-/Hortjahr, der in 12 monatlichen Raten gezahlt wird.
Für das Mittagessen ist im Elternbeitrag ein Betrag von Euro 25 eingerechnet. Eltern mit „blauer Karte“, also mit Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe, müssen aber keinen Beitrag für das Mittagessen zahlen. Sie können auch Zuschüsse für Ausflüge bekommen.
Die Anmeldezeit für freie Plätze im nächsten Kindergarten-/Hortjahr liegt im Januar und wird öffentlich bekannt gegeben.
Zusagen für im Januar eines Jahres zum neuen Kindergartenjahr angemeldete Schulkinder werden ab März erteilt, die meisten Eltern haben dann Sicherheit. Einige rücken nach, weil andere Eltern den angebotenen Platz nicht annehmen.
Aktualisiert am 17.10.2025