Verfahren

Eltern von Schulkindern haben für ihr Kind einen Kita-Pass und / oder eine ID-Nummer erhalten. Der Kita-Pass ist wichtig – er muss von Eltern mitgenommen und aufbewahrt werden, wenn ihr Kind den Kindergarten verlässt. Er wird für die Anmeldung im Hort wieder benötigt. Bei der Anmeldung muss der Kita-Pass abgegeben werden, denn eine Anmeldung ist nur vollständig,  wenn der Kita-Pass beigefügt ist.

Jedes Jahr im Januar können Eltern ihr Schulkind in allen Horten und anderen Betreuungsangeboten für Schulkinder  anmelden, wenn es ab dem 1. August dieses Jahres (weiter) aufgenommen werden soll.

Eltern, die keinen Kita-Pass erhalten haben (z.B. weil sie zugezogen sind) legen in der Einrichtung eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde vor. Die Einrichtung kümmert sich dann darum, dass das Kind die für die  Anmeldung wichtige ID-Nummer des Kindes bekommt. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Eltern den Kita-Pass verloren haben.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Qualität der Schulkinderangebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.