Berufliche Betreuer:innen müssen Nachweise über Fortbildungen regelmäßig bei der zuständigen Stammbehörde abgeben.

Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.

Berufliche Betreuer:innen müssen sich in eigener Verantwortung regelmäßig fortbilden lassen. Die Nachweise dieser berufsbezogenen Fortbildungen müssen bei der zuständigen Stammbehörde eingereicht werden.

Die Nachweise müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
  • Sie haben eine berufsbezogene Fortbildung gemacht.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis über Teilnahme an einer berufsbezogenen Fortbildung