Anmeldung erforderlich 3 Monate vor Erklärung.
Erklärung muss innerhalb von 6 Monaten abgegeben und beurkundet worden sein, ansonsten ist eine neue Anmeldung erforderlich.
ca. 40 Minuten.
51,00 EUR Beurkundung
Bescheinigung über die Namensänderung:
- wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird: gebührenfrei
- bei späterer Ausstellung: 15,00 Euro
- weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden: 8,00 Euro
15,00 EUR Geburtsurkunde
Aktualisiert am 01.10.2025