Welche Fristen sind zu beachten?

Anmeldung erforderlich 3 Monate vor Erklärung.

Erklärung muss innerhalb von 6 Monaten abgegeben und beurkundet worden sein, ansonsten ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

ca. 40 Minuten.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

51,00 EUR Beurkundung
Bescheinigung über die Namensänderung:
- wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird: gebührenfrei
- bei späterer Ausstellung: 15,00 Euro
- weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden: 8,00 Euro
15,00 EUR Geburtsurkunde