Verfahren

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Dafür ist ein Termin erforderlich. Mit dem Formular „Namensänderung Ehegatten“ kann ein Termin beim Standesamt angefragt werden.

Die Ehenamensbestimmung oder der Widerruf des Ehenamens: 

  • Gemeinsame Erklärung der beiden Ehegatten

Die Bestimmung eines (einzelnen) Doppelnamens, dessen Widerruf oder die Wiederannahme des ursprünglichen Namens nach Auflösung der Ehe: 

  • Erklärung durch die entsprechende Person.

Alle Erklärungen werden vom Standesamt öffentlich beurkundet. 

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Erklärung kann bei jedem inländischen Standesamt abgegeben werden. Zuständig für die "Entgegennahme" und damit für die Wirksamkeit der Erklärung ist das Standesamt, das das Eheregister führt. Das registerführende Standesamt stellt die Bescheinigung über die Namensführung aus. Bei Eheschließung im Ausland ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.

Beispiel: Die Ehe wurde beim Standesamt Köln geschlossen, die Ehegatten leben beide in Bremen. Das Standesamt in Bremen kann die Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens aufnehmen und sendet diese an das Standesamt Köln. Die Erklärung wird in dem Moment wirksam, in dem Sie beim Standesamt Köln eingeht. Das Standesamt Köln schickt den Ehegatten die Bescheinigung über die Namensänderung zu.

Die vorzulegende beglaubigte Abschrift vom Eheregister soll nicht älter als sechs Monate sein.