Welche Fristen sind zu beachten?

Eine Neubestimmung ist nur innerhalb von drei Monaten nach Be-gründung des gemeinsamen Sorgerechts möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe möglich.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

40,00 EUR Beurkundung der Erklärung
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
13,00 EUR Geburtsurkunde
Eine Bar- oder Kartenzahlung ist vor Ort möglich.