Verfahren

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Erklärung kann entweder beim Wohnsitzstandesamt oder auch bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

Bei Erklärung beim Wohnsitzstandesamt leitet dies eine beglaubigte Abschrift der Erklärung an das Eheschließungstandesamt weiter.

Wirksam wird die Erklärung zur Wiederannahme bei dem Standesamt bearbeitet wurde, bei dem die Ehe geschlossen wurde.