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Neue Bescheide der Stadt Bremen über Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer ab dem Jahr 2025 Umwelt und Klima Notlagen und Opferhilfen

Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer

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Häufige Fragen

  • Warum haben sich die Deichverbandsbeiträge verändert?

    Bei Fragen zur Beitragsanpassung wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Deichverband. Sie erreichen den Bremischen Deichverband am linken Weserufer über die 0421 333060 und den Bremischen Deichverband am rechten Weserufer über die 0421 2076525.

  • Ich bin mit der Höhe der Deichverbandsbeiträge nicht einverstanden. Was kann ich tun?

    Die mit dem Beitragsbescheid bekannt gegebenen Entscheidungen können mit dem Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist beim zuständigen Deichverband einzulegen. Das Finanzamt Bremerhaven ist hierfür nicht zuständig. Auf den Rechtsbehelf wird verwiesen.

  • Kann ich für die Grundsteuer / den Deichverbandsbeitrag eine Einzugsermächtigung erteilen?

    Hierfür ist die schriftliche Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats notwendig. Eine Übermittlung über ELSTER ist möglich. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jedoch nicht am Telefon oder per E-Mail erteilen, da die Unterschrift benötigt wird.

    Bitte beachten, dass bei dem Vordruck zweimal eine Unterschrift erforderlich ist (als Steuerschuldner und als Kontoinhaber). Einen Vordruck können Sie sich aus dem Internet herunterladen.

    Für Grundstücke in Bremen und dem Freihafen in Bremerhaven können Sie sich einen Vordruck SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben ( https://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Vordruck_SEPA-Mandat_Grundbesitzabgaben_mit%20Vorblatt_29.11.2024.pdf ) herunterladen.

  • Muss ich aufgrund eines neuen Bescheids für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

    Nein. Ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandate bleibt bestehen. Die fälligen Beträge werden auch weiterhin abgebucht. Dies ist auch im Bescheid ersichtlich, da die abzubuchenden Beträge mit einem Sternchen gekennzeichnet sind.

  • Woran kann ich im Bescheid erkennen, ob die festgesetzten Steuern abgebucht werden?

    Die Beträge, die aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats eingezogen werden, sind im Bescheid mit einem Sternchen hinter dem Betrag gekennzeichnet. Die Folgebeträge werden ebenfalls abgebucht (auch wenn diese nicht mit Sternchen gekennzeichnet sind).

    Folgebeiträge des Deichverbandsbeitrags sind ggf. auf der Rückseite des Bescheids ersichtlich. Sind in dem Bescheid keine Beträge mit Sternchen gekennzeichnet, erfolgt auch keine Abbuchung, selbst wenn vorher die fälligen Beträge abgebucht wurden. 

  • Auf welche Bankkonten kann ich überweisen?

    Für die Stadtgemeinde Bremen sind die Konten der Finanzkasse im Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag angegeben. Es besteht auch die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann ersparen Sie sich den Aufwand für die Überweisungen.

  • Ich habe Fragen zum Zahlungsverkehr bzw. zur Abbuchung meiner Grundsteuer- und Deichverbandsbeiträge.

    Bei Fragen, die ausschließlich den Zahlungsverkehr betreffen, wenden Sie sich bitte vorzugsweise an die Zentrale Finanzkasse in der Landeshauptkasse (für Bremer Grundstücke). Die Durchwahltelefonnummer finden Sie links unten in der Fußzeile Ihres Grundsteuerbescheids.

  • Kann das SEPA-Lastschriftmandat auch von einem anderen als dem Eigentümer erteilt werden?

    Dies ist grundsätzlich möglich, da die Eigentümeridentität vom Finanzamt nicht geprüft wird.

  • Die von mir zu entrichtenden Abgaben haben sich erhöht. Ich habe aber bisher nur den bisherigen Betrag überwiesen. Darf ich die Differenz erst mit der nächsten Fälligkeit entrichten?

    Bitte überweisen Sie den Differenzbetrag umgehend, da sonst die Erteilung von Mahnungen nicht verhindert werden kann und ggf. auch Vollstreckungsmaßnahmen in Gang gesetzt werden. Bei verspäteter Zahlung entstehen außerdem Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat auf den säumigen Betrag, der allerdings auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag abgerundet wird.

  • Wieso habe ich bereits einen Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag für dieses Jahr erhalten, obwohl ich noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bin bzw. am 01.01. dieses Jahres noch nicht eingetragen war?

    Der Grundsteuerwert für das Grundstück wurde Ihnen bereits auf den 01.01. des Jahres zugerechnet, da nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag die Lieferung des Grundstücks (der Übergang der Nutzen und Lasten) bereits im vergangenen Jahr bzw. zum 01.01. dieses Jahres vereinbart wurde. Bis zur Eintragung im Grundbuch sind Sie daher als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen. Einen entsprechenden Bescheid über die Zurechnung und die Höhe des Grundsteuerwerts müssten Sie bereits erhalten haben.

  • Wann werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag fällig?

    Die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag sind vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig. Sie können die Fälligkeiten auch Ihrem Bescheid entnehmen. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Als Jahreszahler wird die Jahressteuerschuld am 01.07. des Jahres fällig.

Aktualisiert am 04.11.2025

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