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Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen beantragen - Blauer Parkausweis

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Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.

  • Basisinformationen

    Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale

    • aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
    • Bl (blind) oder
    • beidseitige Amelie oder Phokomelie,

    können Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die Merkmale müssen im Schwerbehindertenausweis oder im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen eingetragen sein.

    Folgende Stellflächen gehören dazu:

    • Parkplätze mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" (sogenannte Behindertenparkplätze),
    • eingeschränktes Halteverbot (bis zu drei Stunden, die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
    • Zonenhalteverbot (über die zugelassene Parkdauer hinaus),
    • zeitbegrenzte Parkplätze (über die zugelassene Zeit hinaus),
    • Fußgängerbereiche, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist (während der Ladezeiten),
    • auf Parkplätzen für Bewohner (bis zu drei Stunden),
    • an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
    • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

    Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden, unabhängig vom benutzten Fahrzeug. 

    Die Ausnahmegenehmigung gilt europaweit.

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer dieser Schwerbehinderungen: 

    • außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG),
    • Blind (Merkzeichen Bl),
    • beidseitige Amelie oder Phokomelie. 
  • Ablauf

    Stellen Sie Ihren Antrag online, per E-Mail oder postalisch an das ASV:

    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Antrag und kann ohne eine Registrierung beim BundID genutzt werden.
    • Alternativ stellen Sie einen formlosen Antrag und schicken dieses per E-Mail oder Post.
    • Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.
    • Wichtiger Hinweis: Das Passfoto muss im Original eingereicht werden.
      • Digitale Fotos werden nicht angenommen. Bitte senden Sie das Passfoto per Post oder nutzen Sie den Hausbriefkasten des ASV. 
    • Für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
    • Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihren neuen Parkausweis per Post

    Weitere Hinweise

    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.

    Der Parkausweis ist europaweit gültig.

    Für die genannten Personengruppen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird.

  • Benötigte Unterlagen

    • Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)
    • Schwerbehindertenausweis mit Vorder- und Rückseite oder Feststellungsbescheid AVIB
    • Ausweisdokument mit Lichtbild

      Das amtliche Ausweisdokument mit Lichtbild wird zum Abgleich des Passfotos benötigt. Nicht relevante Daten (zum Beispiel Personalausweisnummer) können geschwärzt werden.

    • Ggf. Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis/Bescheid bis zum Befristungsdatum.

    Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Was ist zu tun, wenn die Parkberechtigung demnächst abläuft?

    Die Parkberechtigung kann verlängert werden, solange der Schwerbehindertenausweis gültig ist, höchstens jedoch für 5 Jahre. Dazu reicht ein formloser Antrag, mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) und ein Passfoto.

  • Was kann ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Fotografen gehen kann?

    Falls ihr Schwerbehindertenausweis den Hinweis „auch ohne Foto gültig“ trägt, akzeptieren wir dieses auch.

  • Kann ich auch eine andere Person beauftragen, die Parkerleichterung zu beantragen?

    Ja, geben Sie dann bitte der betreffenden Person eine Vollmacht mit.

  • Was tun, wenn ich die Parkerleichterung verloren habe oder sie mir gestohlen worden ist?

    Nachdem Sie bei uns eine Verlustanzeige aufgegeben haben, bekommen Sie anstandslos Ersatz. Ferner benötigen wir dann ein neues Passbild. Es entstehen dadurch keine Gebühren.

  • Der Antrag kann online oder per Fax gestellt werden - muss das Passfoto per Post nachgesendet werden oder kann man es per Mailanhang versenden?

    Das Passfoto muss immer im Original eingereicht werden.

Aktualisiert am 12.01.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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