Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale
können Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die Merkmale müssen im Schwerbehindertenausweis oder im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen eingetragen sein.
Folgende Stellflächen gehören dazu:
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden, unabhängig vom benutzten Fahrzeug.
Die Ausnahmegenehmigung gilt europaweit.
Vorliegen einer dieser Schwerbehinderungen:
Stellen Sie Ihren Antrag online, per E-Mail oder postalisch an das ASV:
Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.
Der Parkausweis ist europaweit gültig.
Für die genannten Personengruppen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird.
Das amtliche Ausweisdokument mit Lichtbild wird zum Abgleich des Passfotos benötigt. Nicht relevante Daten (zum Beispiel Personalausweisnummer) können geschwärzt werden.
Bürgerportal für schwerbehinderte Menschen
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für schwerbehinderte Menschen online zu stellen.
gebührenfrei
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis/Bescheid bis zum Befristungsdatum.
Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.
2 Wochen bis 3 Wochen
Die Parkberechtigung kann verlängert werden, solange der Schwerbehindertenausweis gültig ist, höchstens jedoch für 5 Jahre. Dazu reicht ein formloser Antrag, mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) und ein Passfoto.
Falls ihr Schwerbehindertenausweis den Hinweis „auch ohne Foto gültig“ trägt, akzeptieren wir dieses auch.
Ja, geben Sie dann bitte der betreffenden Person eine Vollmacht mit.
Nachdem Sie bei uns eine Verlustanzeige aufgegeben haben, bekommen Sie anstandslos Ersatz. Ferner benötigen wir dann ein neues Passbild. Es entstehen dadurch keine Gebühren.
Das Passfoto muss immer im Original eingereicht werden.
Aktualisiert am 12.01.2026