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Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen Steuern und Abgaben

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. 
    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen. 
    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. 
    Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag. 

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung.
    • Festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 20, Merkzeichen "H" oder Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5.
  • Ablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgegeben werden.

    Weitere Hinweise

    Sie können den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Dienstleistungsbeschreibung Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen".

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis zum Grad der Behinderung
      • In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.
      • Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in den meisten Fällen der 31.07. des Folgejahres. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung zur Fristverlängerung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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