Erhalten Sie Hinterbliebenenbezüge, können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen
Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor:
Sie können den Hinterbliebenenpauschbetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
gebührenfrei
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in den meisten Fällen der 31.07. des Folgejahres. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung zur Fristverlängerung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt.
Aktualisiert am 04.11.2025