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Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen Steuern und Abgaben

Erhalten Sie Hinterbliebenenbezüge, können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen

  • Basisinformationen

    Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

    Voraussetzungen

    Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

    • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
    • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
    • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
    • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Ablauf

    • Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.

    Weitere Hinweise

    Sie können den Hinterbliebenenpauschbetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in den meisten Fällen der 31.07. des Folgejahres. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung zur Fristverlängerung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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