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Personalausweis beantragen - vorläufig Ausweise und Dokumente

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie bei den BürgerServiceCentern einen vorläufigen Personalausweis beantragen, um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

  • Basisinformationen

    Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

    Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden.

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Ablauf

    • der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
    • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.

    Weitere Hinweise

    Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis
      • Zum Beispiel Personalausweis, gültiger (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen beziehungsweise Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
    • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter

      Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.

    • Bei Kindern unter 16 Jahren:

      Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

    • Sorgerechtsnachweis

      bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Zuständige Stellen

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  • Gebühren / Kosten

    10,00 EUR Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.

    Für obdach- oder wohnungslose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.
    6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    3 Monate maximale Gültigkeitsdauer

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 08.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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