Verfahren

  • der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
  • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.