Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen?
Das Ausweisdokument muss in dem BürgerServiceCenter abgeholt werden, in dem es beantragt wurde.
Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter einsehen, siehe verlinkter Online-Service.
Ansonsten können Personalausweise und eID-Karten eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei, abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser PIN-Brief für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, nicht versandt wird.
Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter "Voraussetzungen".
- alten Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass, der vor Aushändigung des neuen Dokuments entwertet wird
- gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
Wenn Sie zukünftig umziehen sollten, ist eine Änderung der Adresse auf dem Personalausweis bzw. des Wohnortes im Reisepass notwendig.
keine
Aktualisiert am 15.09.2023