Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen? Erfahren Sie hier mehr.
Das Ausweisdokument muss in dem BürgerServiceCenter abgeholt werden, in dem es beantragt wurde.
Die Abholung Ihres Reisepasses oder Personalausweises erfolgt grundsätzlich über eine Dokumentenausgabebox, bequem ohne Termin, jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten. Zu den Einzelheiten haben Sie während der Beantragung entsprechende Informationen erhalten.
Sofern Ihr Reisepass oder Personalausweis nicht über die Dokumentenausgabebox ausgegeben werden kann, erhalten Sie bei der Antragstellung ebenfalls entsprechende Informationen. Die Ausgabe erfolgt dann über unseren Kurzanliegenschalter. Die Abholung ist ohne Terminbuchung für Sie im jeweiligen BSC möglich. Nähere Informationen auch zu den Öffnungszeiten finden Sie auf den Abholscheinen, die Sie bei der Beantragung des Ausweises oder Reisepasses erhalten.
Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder Ihrer eID-Karte mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer einsehen (siehe unter "Online Services" - Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten").
Wenn Ihnen der Abruf des Bearbeitungsstatus nicht möglich ist, können Sie Ihr Dokument spätestens 6 Wochen nach Antragstellung abholen.
Wenn Sie zukünftig umziehen sollten, ist eine Änderung der Adresse auf dem Personalausweis bzw. des Wohnortes im Reisepass notwendig.
- alten Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass, der vor Aushändigung des neuen Dokuments entwertet wird
- gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter "Voraussetzungen".
gebührenfrei
Aktualisiert am 07.05.2026