Pilot:innenlizenz beantragen
Wenn Sie die Ausbildung als Pilot:in absolviert und den Prüfungsflug bestanden haben, können Sie Ihre Pilot:innenlizenz beantragen, um alleine fliegen zu dürfen.
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Basisinformationen
Nachdem Sie in Ihrer Ausbildung zur Pilotin oder zum Piloten die praktische Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht automatisch die Pilot:innenlizenz. Sie müssen diese beantragen.
Dies gilt für folgende Pilot:innenlizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln
- Leichtluftfahrzeuge nach Sichtflugregeln
- Segelflugzeugen nach Sichtflugregeln
- Freiballone
Voraussetzungen
- Sie haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und die praktische Prüfung bestanden.
- Sie erfüllen das Mindestalter für die jeweilige Fluglizenz:
- Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL): 16 Jahre
- Leichtflugzeuge-Lizenz (LAPL) und Privatpilot:innenlizenz (PPL): 17 Jahre
- Sie sind persönlich zuverlässig und haben keine Vorstrafen.
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Ablauf
- Der Antrag auf Lizenzerteilung ist bereits mit der Empfehlung zur praktischen Prüfung erfolgt.
- Sobald Sie die praktische Prüfung bestanden haben und das Prüfungsprotokoll vorliegt, wird Ihnen die Lizenz erteilt.
- Diese wird Ihnen per Post zugeschickt.
- Das gesamte Verfahren wird in der Regel per E-Mail durchgeführt.
Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
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Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:
- Für Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL) Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und Ballonpilotenlizenz (BPL): Klasse LAPL
- Für Privatpilotenlizenz (PPL) Klasse 2
- Persönliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz bei Luftfahrzeugen mit einem Motor
- Abschlusszeugnis mit Nachweis der Ausbildungsorganisation über die Ausbildung
- Prüfungsprotokoll
- Sprachnachweis bei Motorfluglizenzen
- Funksprechzeugnis BZF oder AZF
- Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern:
- Erlaubnis der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
50,00 EUR bis 70,00 EUR für die Erteilung der Lizenz.
15,00 EUR bis 35,00 EUR für den erstmaligen Spracheintrag.
50,00 EUR bis 180,00 EUR für die Überprüfung der bei der Anmeldung zur Ausbildung vorzulegenden Unterlagen sowie Prüfung der fachlichen Voraussetzungen.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Erteilung einer Lizenz muss die antragstellende Person bis spätestens 6 Monate nach dem Zeitpunkt beantragen, zu dem die praktische Prüfung erfolgreich absolviert wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 Woche bis 2 Wochen
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 07.04.2026