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Pilotenlizenz in Bremen erwerben Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab.

Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.

  • Basisinformationen

    Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für Flugschüler, die ihre Pilotenausbildung an einer von der Luftfahrtbehörde Bremen zugelassenen Flugschule absolvieren.

    Ihre Flugschule begleitet Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses. Sie übernimmt auch die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Pilotenausbildung. Dazu zählt auch die Feststellung der Prüfungsreife und die Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

    Die theoretische Prüfung findet bei der zuständigen Luftfahrtbehörde statt und bedarf der Anmeldung durch den Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule.

    Die praktische Prüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Luftfahrtbehörde oder einen beauftragten Prüfer abgenommen und muss zuvor ebenfalls von dem Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule beantragt werden. Die praktische Prüfung findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug statt.

    Voraussetzungen

    Die Pilotenausbildung muss in einer Flugschule für Piloten stattfinden.

  • Ablauf

    Detaillierte Informationen zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.

    Weitere Hinweise

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder Ihrer Flugschule.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei der Anmeldung für die Ausbildung zum Piloten sollten folgende Nachweise/Unterlagen vorliegen:
      • die medizinische (Flug-)Tauglichkeit (Medical)
      • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), möglichst ohne Eintragungen (Punkte)
      • eine Selbsterklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren (es sollten keine vorliegen)
      • eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz - ZÜP (relevant für Motorflieger)
      • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (relevant für Segelflieger und Ballonfahrer)
      • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern).
    • Weitere Informationen zu den für die Pilotenausbildung benötigten Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

    • Luftfahrtpersonal Luftfahrtbehörde

  • Gebühren / Kosten

    130,00 EUR für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen PPL(A), PPL(H), LAPL(A) und LAPL(H)
    65,00 EUR für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen SPL
    70,00 EUR für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen BPL
    100,00 EUR für die praktische Prüfung für PPL(A) und PPL (H) zzgl. Auslagen
    75,00 EUR für die praktische Prüfung für LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
    40,00 EUR für die praktische Prüfung LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
    40,00 EUR für die praktische Prüfung für BPL zzgl. Auslagen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.02.2025

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