Qualifizierten Lageplan beantragen
Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
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Basisinformationen
Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über
- Maßstab
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
- Grundbuchbezeichnung
- Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
- Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
- Aufnahme des geschützten Baumbestandes
- Herstellung des Höhenbezuges
- Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
- u.a.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte bzw. Bevollmächtigte (z.B. Architekt:in) des Grundstückes
- Das betreffende Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
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Ablauf
- Die Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann einen Qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnisse erfordern.
- Die Beantragung soll schriftlich (auch per Fax, E-Mail bzw. Internet) erfolgen.
Weitere Hinweise
- Angabe des betroffenen Grundstücks: Straße und Hausnummer oder
- Benennung der Katasterbezeichnung: Flur und Flurstück
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
je nach Antragstellung
Wie lange dauert die Bearbeitung?
je nach Aufwand bzw. nach Terminabsprache
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Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
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Warum benötige ich einen qualifizierten Lageplan?
Für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages (§68 Absatz 2 Satz 1 der Bremischen Landesbauordnung) oder für die Genehmigungsfreistellung (§62 Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesbauordnung).
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Wer stellt einen qualifizierten Lageplan aus?
Durch eine zur Urkundsmessung befugte Person oder Stelle. z.B.: Landesamt GeoInformation Bremen oder ein:e öffentlich bestellte:r Vermessungsingenieur:in.
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Warum reicht ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte nicht aus ?
Weil in diesem Fall eine Beurteilung des Bauvorhabens nicht ausreichend möglich ist und deshalb ein qualifizierter Lageplan vom Bauordnungsamt gefordert wird.
Aktualisiert am 07.10.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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