Afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland und nach der Machtergreifung durch die Taliban aus ihrem Wohnort in Afghanistan fliehen mussten, können die Aufnahme durch ihre in Bremen lebenden Verwandten beantragen.
Der Senator für Inneres und Sport hat in einem Erlass, der am 01.08.2023 in Kraft tritt, festgelegt, dass afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland und nach der Machtergreifung durch die Taliban aus ihrem Wohnort in Afghanistan fliehen mussten, die Aufnahme durch ihre in Bremen lebenden Verwandten beantragen können.
Wesentliche Voraussetzung ist u.a., dass
Hinweise zum verwandtschaftlicher Bezug
Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder.
Aktualisiert am 09.02.2024