Die Feststellung des Bedarfs für Leistungen zur Nachsorge erfolgt in der Reha-Einrichtung, in der Sie auch zur medizinischen Reha gewesen sind.
Nachträgliche Feststellung des Bedarfs:
Sofern bei Ihnen der Bedarf für eine Nachsorgeleistung nicht in der Reha-Einrichtung festgestellt wurde, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss Ihrer medizinischen Rehabilitation einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Rechtsbehelf:
Es gibt keine Rechtsbehelfe, da die Teilnahme freiwillig ist.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu den Nachsorgeangeboten der Deutschen Rentenversicherung
Aktualisiert am 18.07.2025