In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
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Basisinformationen
Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip auf dem bestimmte Identitätsmerkmale gespeichert werden,
- kann in jedem Alter ab der Geburt beantragt werden.
Reisepass für Kinder
- Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
- Genaue Informationen für die Beantragung von Reisepässen für Personen unter 18 Jahren finden Sie unter „Weitere Informationen“- „Reisepass beantragen – für Personen unter 18 Jahren“
Reisepass für Vielreisende
Wenn die reguläre Beantragung und die Expressbeantragung für Ihre Reisepläne nicht schnell genug sind, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Namensänderungen
Wenn sich Ihr Name wegen Heirat, Scheidung, der Eintragung/ Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Gründe ändert, wird Ihr Reisepass ungültig.
Bei Bedarf müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Zuständigkeiten
- Sie können den Reisepass im Bürgeramt Bremen in einem der BürgerServiceCenter beantragen.
- Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
- Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
- Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für eine Person, die von Ihnen betreut wird, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
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Ablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort bei einem der BürgerServiceCenter beantragen.
- Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin oder kommen Sie zur offenen Sprechstunde. Beachten Sie dafür bitte die Öffnungszeiten.
- Sie erscheinen persönlich und beantragen die Ausstellung des Reisepasses.
- Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Fingerabdrücke werden verpflichtend abgenommen und im Reisepass gespeichert.
- Sie bekommen einen Abholschein, mit dem Sie den Reisepass abholen können.
- Sie zahlen die Gebühren.
- Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses können Sie online einsehen.
- Folgen Sie dazu dem Online-Service "Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten" und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein.
- Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Abholschein.
- Sobald der Reisepass abholbereit ist, holen Sie ihn bei der Stelle ab, bei der Sie ihn beantragt haben.
- Alle Informationen zur Abholung des Reisepasses finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Personalausweis/Reisepass/eID-Karte abholen".
- Sie können sich Ihren neuen Reisepass auf Wunsch kostenpflichtig direkt nach Hause liefern lassen.
- Alle Voraussetzungen und weitere Informationen dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Informationsblatt Direktversand“
Weitere Hinweise
- Deutsche Staatsangehörige brauchen für die visumsfreie Einreise in die USA oder nach Kanada:
- einen regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass
- und zusätzlich eine elektronische Einreiseerlaubnis.
- Diese kann über die elektronischen Reisegenehmigungssysteme der USA beziehungsweise Kanada beantragt werden.
- Die Links zu den jeweiligen Reisegenehmigungssystemen finden Sie unter „Weitere Informationen“.
- Sie können sich in der Regel nur einen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen 2. Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
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Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis
- zum Beispiel Personalausweis oder ein alter beziehungsweise ungültiger Reisepass.
- 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter
- Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.
- Gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde.
- Familienbuch.
- Erklärung über die Namensführung.
- Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung.
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Zuständige Stellen
Termin absagen
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
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Online Services
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Gebühren / Kosten
70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren.
37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren.
32,00 EUR zusätzlich für die Ausstellung im Expressverfahren.
22,00 EUR zusätzlich für den 48-Seiten-Pass.
6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).
15,00 EUR zusätzlich bei Nutzung der Direktversand-Option.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.
10 Jahre Jahre Gültigkeit für Personen ab 24 Jahren.
Der Reisepass verliert die Gültigkeit früher, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr zutreffen oder
- das Passfoto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
6 Wochen bis 8 Wochen Im Expressverfahren ca. 4 - 5 Tage.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 09.03.2026