Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen?

Das Ausweisdokument muss in dem BürgerServiceCenter abgeholt werden, in dem es beantragt wurde.

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

Ansonsten können Personalausweise und eID-Karten eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei, abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser PIN-Brief für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, nicht versandt wird.

Bei Kindern unter 16 Jahren können Erziehungsberechtigte alleine, ohne Vollmacht des anderen, das Ausweisdokument abholen.

  • Eine Abholvollmacht wird jedoch in jedem Fall dann benötigt, wenn das Kind (ab 16 Jahren) den Personalausweis selbst beantragt hat.

Voraussetzungen

Das beantragte Ausweisdokument muss zur Abholung bereit liegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Für die Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses:

    - alten Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass, der vor Aushändigung des neuen Dokuments entwertet wird

  • Für die Abholung einer eID-Karte:

    - gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums

  • ggf. eine Abholvollmacht

    Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person das alte Ausweisdokument mitzugeben sowie eine Vollmacht für die Abholung auszustellen. Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Für die Abholung eines Personalausweises ist eine besondere Vollmacht erforderlich (s. Formulare).

    Während Jugendliche über 16 Jahre ihren Personalausweis selber abholen können, muss bei Jugendlichen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter der alleinigen Abholung mit einer entsprechenden Abholvollmacht zustimmen. Bei der Abholung eines Reisepass hingegen muss bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ein Elternteil der Abholung durch den Jugendlichen mit einer entsprechenden Abholvollmacht zustimmen.