Verfahren

  • Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (d.h. mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht. Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien genügen). Nur bei der Antragstellung können Erziehungsberechtigte auch ihre Zustimmung zur Abholung durch das minderjährige Kind erklären.

Weitere Hinweise

Gültigkeit

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre