Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die erneut zertifiziert werden müssen, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister können Sie die Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Luftsicherheitskontrollkräfte müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erneut zertifiziert werden. Dies ist eine förmliche Bewertung und Bestätigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass die betreffende Person weiterhin über die nötigen Qualifikationen verfügt, die ihr zugewiesenen Aufgaben in angemessener Weise durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass die erforderlichen Inhalte aufgefrischt werden, beziehungsweise neue Inhalte ausreichend vermittelt werden können.
Flugplatzbetreiber und Sicherheitsdienstleister bilden Luftsicherheitskontrollkräfte nach ihrer Schulung kontinuierlich fort.
Die Fortbildung orientiert sich an den folgenden Themen:
Ferner berücksichtigt die Fortbildung örtliche sowie einsatzspezifische Verhältnisse. Besondere Schwerpunkte liegen in der Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz, im Auffinden verbotener Gegenstände und im Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs.
Wird die erneute Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, erhält die betreffende Luftsicherheitskontrollkraft auf Grundlage der angegebenen persönlichen Daten ihren Rezertifizierungsnachweis. Nur mit diesem Nachweis können Sie Ihre Luftsicherheitskontrollkraft im Luftsicherheitsbereich einsetzen.
Die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Wenn Sie eine Rezertifizierung schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:
32,50 EUR bis 84,50 EUR
3 Jahre Geltungsdauer.
Für Personen, die Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist ein Rezertifizierungsintervall von 3 Jahren vorgesehen.
Ansonsten beträgt das Intervall 5 Jahre.
3 Tage bis 5 Tage
Aktualisiert am 01.04.2026