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Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern beantragen

Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die erneut zertifiziert werden müssen, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.

  • Basisinformationen

    Als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister können Sie die Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.

    Luftsicherheitskontrollkräfte müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erneut zertifiziert werden. Dies ist eine förmliche Bewertung und Bestätigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass die betreffende Person weiterhin über die nötigen Qualifikationen verfügt, die ihr zugewiesenen Aufgaben in angemessener Weise durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass die erforderlichen Inhalte aufgefrischt werden, beziehungsweise neue Inhalte ausreichend vermittelt werden können.

    Flugplatzbetreiber und Sicherheitsdienstleister bilden Luftsicherheitskontrollkräfte nach ihrer Schulung kontinuierlich fort.

    Die Fortbildung orientiert sich an den folgenden Themen:

    • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit
    • Waffen- und Sprengstoffrecht
    • Vertiefung von Kontrollabläufen
    • Auswertung von Röntgenbildern und
    • Durchführung von Kontrollen einschließlich Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen.

    Ferner berücksichtigt die Fortbildung örtliche sowie einsatzspezifische Verhältnisse. Besondere Schwerpunkte liegen in der Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz, im Auffinden verbotener Gegenstände und im Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs.

    Wird die erneute Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, erhält die betreffende Luftsicherheitskontrollkraft auf Grundlage der angegebenen persönlichen Daten ihren Rezertifizierungsnachweis. Nur mit diesem Nachweis können Sie Ihre Luftsicherheitskontrollkraft im Luftsicherheitsbereich einsetzen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Sie verfügen über die körperliche und mentale Eignung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft.
    • Sie haben die Fortbildungen der letzten 3 Jahre absolviert.
  • Ablauf

    Die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.

    Wenn Sie eine Rezertifizierung schriftlich beantragen wollen:

    • Zuerst melden Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Bedarf für die Rezertifizierung Ihrer Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig Fortbildungsnachweise, Ergebnisse der Bildauswertung sowie die Bewertung der Arbeitsleistungen der zu rezertifizierenden Personen der letzten drei Jahre.
    • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese.
    • Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
    • Die zuständige Luftsicherheitsbehörde legt in Absprache mit dem Sicherheitsdienstleister einen Termin für den Bildauswertungstest fest.
    • Anschließend führt die Luftsicherheitsbehörde den Bildauswertungstest sowie einen theoretischen Test bei den zu rezertifizierenden Personen durch.
    • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung des Rezertifizierungsnachweises.
    • Der Sicherheitsdienstleister erhält Informationen über die Ergebnisse der Rezertifizierung.
    • Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Rezertifizierungsnachweise.
    • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.

    Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:

    • Senden Sie eine E-Mail an die zuständige Stelle.
  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung
    • Nachweis über die körperliche und mentale Eignung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft gemäß Anlage 1 zur Luftsicherheits-Schulungsverordnung
    • Nachweis der Fortbildungen der letzten 3 Jahre
    • Beurteilungen der Arbeitsleistung durch den Schulungsverpflichteten
    • Ergebnisse der Bildauswertungstests
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    32,50 EUR bis 84,50 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    3 Jahre Geltungsdauer.
    Für Personen, die Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist ein Rezertifizierungsintervall von 3 Jahren vorgesehen.
    Ansonsten beträgt das Intervall 5 Jahre.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage bis 5 Tage

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.04.2026

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