Verfahren

  • Für die Zuteilung eines roten Händlerkennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Dieser kann schriftlich oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
  • Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.
  • Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft aus.
  • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert. 

Hinweis:
Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder oder 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
  • Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1. Juli 2010 gelten folgenden Änderungen:
    - Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist ein SEPA-Lastschriftmandatzum Einzug der Kfz-Steuer erforderlich. Eine für die Erstversteuerung erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für die Folgejahre.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
    Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

    Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.