Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist immer der Tag der ersten Zulassung.
Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Das Kennzeichen darf nur in folgenden Fällen verwendet werden:
zur Vorlage bei einer Behörde
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
bei zugelassenen Fahrzeugen
zusätzlich:
- Vollgutachten nach § 21 StVZO
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Aktualisiert am 20.03.2024