Verfahren

  • Für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Diesen können Sie schriftlich übermitteln oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen. 
  • Termine für die Sachbearbeitung in der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde stehen jede Woche dienstags in der Zeit von 8:00 - 09:30 Uhr zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch über das Bürgertelefon Bremen unter der 115. 
  • Die Zentrale KFZ-Zulassungsbehörde stellt nach abgeschlossener Zuverlässigkeitsüberprüfung des Antragstellers (ca. 4 - 6 Wochen) ein Fahrzeugscheinheft aus. 
  • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert. 

Tipp: 

Die Kennzeichenschilder können nach erfolgter Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörde angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und dem Zulassungsbezirk versehen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

Das rote Oldtimerkennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimerkennzeichen mit dem Nennbuchstaben "H" am Ende.