Verfahren

Die Abmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie ein Unternehmen oder Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, denken Sie an die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Zur Abmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datum des Endes des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
  • der Grund für die Abmeldung