Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und der Rundfunkbeitrag wird angepasst.
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.
Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.
Aktualisiert am 03.12.2024