Verfahren

Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrenmerkmal auf der Verpackung (z. B. Flamme, Totenkopf, Kreuz). Abfälle, die so gekennzeichnet sind,  gehören in die Schadstoffsammlung.

Schadstoffe können Sie bei den ständigen Schadstoffannahmestellen auf den Recycling-Stationen Blockland und Hastedt abgeben.

Weitere Hinweise

Das sind Schadstoffe:

Farben und Lacke:

  • Lösemittelhaltige Farben und Lacke, Bleimennige

Foto-Chemikalien:

  • Entwickler, Fixierer

Haushaltsreiniger und Kosmetika:

  • Bodenreiniger auf Lösemittelbasis, Nagellackentferner auf Acetonbasis und lösemittelhaltige, brennbare oder ätzende Haushalts-Chemikalien

Leim- und Klebemittel:

  • Lösemittelhaltiger Leim und lösemittelhaltige Klebemittel

Lösemittel:

  • Nitro- und Universalvernichter, Terpentin-Ersatz, Farberdünner

Pflanzen-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel:

  • Rattengift, Unkrautvernichter, Fäulnisschutzmittel

Quecksilberrückstände:

  • Quecksilberthermometer

Das sind keine Schadstoffe:

Farben und Lacke:

  • Dispensionsfarben (Binder-, Latexfarben-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben, restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen

Foto-Chemikalien:

  • Restentleerte Behälter

Haushaltsreiniger und Kosmetika:

  • Wasch- und Spülmittelreste, Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetike, restentleerte Kunststoffflaschen, Tuben, Spraydosen und andere Behälter aus Kunststoff und Metall

Leim- und Klebemittel:

  • Büroklebemittel, Tapetenkleister, restentleerte Klebetuben, -fläschen und -dosen

Tipp:

Quittungen von gekauften mineralischen Ölen gut aufbewahren und bei der Rückgabe von Altöl im Handel vorzeigen. Die Entsorgungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten.