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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Voraussetzungen

    Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.

  • Ablauf

    Die Erlaubnis können Sie per Post oder E-Mail beantragen.

    • Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis.
    • Fügen Sie dem Antrag die benötigten Unterlagen hinzu und reichen alles bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. 

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person
      • sowie gegebenenfalls der stellvertretend verantwortlichen Person
    • Nachweise über die Zuverlässigkeit der/des Betriebsinhabenden
      • durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Die Kosten sind variabel. Beachten Sie hierfür bitte das Gesundheitskostenverzeichnis unter "Rechtsgrundlagen".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe möglich, da einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 29.01.2026

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