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Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

  • Basisinformationen

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

    Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

  • Ablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
    • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Weitere Hinweise

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Angaben zur Schließung

      Adresse der betroffenen Betriebsstätte, Grund der Schließung, Kontaktdaten

    • Angaben zum Betrieb

      Betriebsnummer und Betriebsname.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • handwerk:digital
      handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.

  • Gebühren / Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.11.2024

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