Sie haben ein Schrottfahrrad auf öffentlichem Grund gesichtet?
Fahrräder gelten dann als Schrottfahrräder und somit als Abfall, wenn sie offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich sind.
Meldung an Die Bremer Stadtreinigung unter 0421 361-3611 oder per E-Mail an info@dbs.bremen.de. Die Bremer Stadtreinigung sichtet die gemeldeten Fahrräder und prüft, ob sie als Abfall eingestuft werden. Eine Banderole mit der Aufforderung an die Fahrradhalter wird befestigt, binnen 4 Wochen die Räder zu entfernen. Anderenfalls werden sie der Verwertung zugeführt.
Die Fahrräder müssen sich auf öffentlichem Grund befinden.
Meldung an Die Bremer Stadtreinigung unter 0421 361-3611 oder per E-Mail an info@dbs.bremen.de. Die Bremer Stadtreinigung sichtet die gemeldeten Fahrräder und prüft, ob sie als Abfall eingestuft werden. Eine Banderole mit der Aufforderung an die Fahrradhalter wird befestigt, binnen 4 Wochen die Räder zu entfernen. Anderenfalls werden sie der Verwertung zugeführt.
Fahrtüchtige Fahrräder, auch wenn diese verschmutzt aussehen und schon länger am selben Ort stehen, gelten nicht als Schrottfahrräder, unabhängig von ihrem augenscheinlichen Zustand.
Die registrierten Schrottfahrräder werden nach Ablauf der Frist entfernt und der Polizei gemeldet. Für den Fall, dass es sich um ein gestohlen gemeldetes Rad handelt, wird der Besitzer von der Polizei informiert.
gebührenfrei
4 Wochen Vom Zeitpunkt der Kennzeichnung mit Banderole: ca 4 Wochen.
Variabel
Aktualisiert am 18.07.2025