Verfahren

Die Sorgeberechtigten informieren sich an dem für sie zuständigen Förderzentrum über die Möglichkeiten der Beschulung ihres Kindes und stellen gegebenenfalls einen formlosen Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht beim Senator für Kinder und Bildung. Dort wird dieser Antrag geprüft und entschieden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Rechtsbehelf
    • Widerspruchsverfahren: muss bei der jeweiligen Schule eingelegt werden