Verfahren

Die Sorgeberechtigten informieren sich an dem für sie zuständigen Förderzentrum über die Möglichkeiten der Beschulung ihres Kindes und stellen ggf. einen formlosen Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht im Referat 40 der Senatorin für Kinder und Bildung. Dort wird dieser Antrag geprüft und entschieden.

Rechtsgrundlagen