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Schulanmeldung nach Zuzug aus dem Ausland ohne ausreichende Deutschkenntnisse

  • Schule, Ausbildung und Studium

Hier können Sie Ihr Kind nach dem Zuzug aus dem Ausland für einen Schulplatz in der Stadtgemeinde Bremen anmelden, wenn Ihr Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.

  • Basisinformationen

    Das Bildungsressort ist für schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren zuständig. Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse können nach dem Zuzug aus dem Ausland erste Sprachkenntnisse in Lerngruppen erlangen.

    Diese heißen Vorkurse und finden in Schulen in ganz Bremen statt. Zusätzlich gibt es Willkommensschulen für neu in Bremen angekommene Kinder und Jugendliche, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen.

    Neu ankommende Kinder im Grundschulalter erhalten ein erstes Lernangebot in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

    Voraussetzungen

    • Erstmaliger Schulbesuch in der Stadtgemeinde Bremen nach Zuzug aus dem Ausland
    • Keine oder für den regulären Schulbesuch unzureichende Deutschkenntnisse
    • Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
  • Ablauf

    Die Zuweisung zu einem Vorkurs oder einer Willkommensschule erfolgt zeitnah durch zuständige Stelle der senatorischen Behörde. Danach nimmt die Schule Kontakt mit den Erziehungsberechtigten oder Betreuenden auf.
    Junge Menschen, die zum Beginn des Schuljahres das 16. Lebensjahr beendet haben, werden den Sprachklassen der Beruflichen Bildung zugewiesen. Nach Eingang der Anmeldedaten erhalten sie eine Einladung zur Sprachtestung. Hier wird das Sprach- und Bildungsniveau eingestuft und danach werden sie einem entsprechendem Klassenverband an einer berufsbildenden Schule zugewiesen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonkontakt
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt im Falle der Schulanmeldung zum erstmaligen Schulbesuch in der Stadtgemeinde Bremen nach Zuzug aus dem Ausland keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    7 Tage bis 6 Wochen
    Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung des Vorkurs-/Willkommensschulsystems ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.02.2026

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