Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen. Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Sie dient dazu die Schulbereitschaft festzustellen, die Eltern hinsichtlich der Einschulung zu beraten und festgestellte schulrelevante Förderbedarf an die Schule weiterzugeben.
Die Mitarbeiter des schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob das Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.
Aktualisiert am 25.07.2024