Verfahren

Über ein Abschlusszeugnis, ein Prüfungszeugnis und ein Allgemeines Zeugnis kann frühestens 14 Tage vor dem letzten Schultag beschlossen werden. Dasselbe gilt für ein Abgangszeugnis, das zum Ende des Schuljahres ausgestellt wird.

Das Abschlusszeugnis, das Prüfungszeugnis und das Allgemeine Zeugnis sind unverzüglich nach dem Beschluss der Zeugniskonferenz auszufertigen und dem Schüler oder der Schülerin auszuhändigen.

Rechtsgrundlagen