zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • SEPA-Lastschriftmandat: Automatische Bezahlung von Steuern und Abgaben
Termin buchen
Termin absagen

Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.

Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.

SEPA-Lastschriftmandat: Automatische Bezahlung von Steuern und Abgaben

Sie können Ihre Steuern und Abgaben automatisch von der Finanzverwaltung durch ein SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten!

  • Basisinformationen

    Steuern und Abgaben sind zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen (Fälligkeit). Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie sichergestellt, dass Ihre Zahlungen von fälligen Steuern und Abgaben rechtzeitig an die Finanzverwaltung erfolgen. Das Risiko für den Einzug der Zahlungen trägt die Finanzverwaltung. Beim Einzug wird auch der richtige Verwendungszweck automatisch berücksichtigt. Dadurch sparen Sie sich Überwachungsaufwand und etwaige Kosten für Einzelüberweisungen.

    Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren kann jederzeit durch Sie widerrufen werden. Außerdem können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Für jede Steuernummer ist ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat einzureichen.

    Bei Änderung Ihres Bankkontos sollten Sie der Finanzverwaltung auch ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. 

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über ein Girokonto mit Guthaben. Bei Tagesgeldkonten oder anderen Sparkonten ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich.
    • Das ausgefüllte amtliche Formular "SEPA-Lastschriftmandat" ist rechtzeitig vor der Fälligkeit bei der Finanzverwaltung einzureichen. Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen"), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.
    • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ca. 2 Wochen dauern kann.
  • Ablauf

    Sie können die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung erklären. Je nach Steuer oder Abgabe sind hierfür verschiedene amtliche Formulare (SEPA-Lastschriftmandate) vorgesehen. Den Link zum Formularcenter finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Das SEPA-Lastschriftmandat ist zweifach von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber zu unterschreiben. Wenn die Abbuchung für eine andere steuerpflichtige oder abgabenpflichtige Person erfolgen soll, hat diese Person ebenfalls dort zu unterschreiben. Bei einer gemeinsamen Steuernummer ist die Unterschrift von beiden Ehegatten / Lebenspartnern erforderlich.

    Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen"), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.

    Sie können die Abbuchung der Finanzverwaltung durch die feste Gläubiger-Identifikationsnummer (Bundesland Bremen: DE12FA000000103834 oder Stadt Bremen) und die Mandatsreferenznummer nachvollziehen.

    Weitere Hinweise

    Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto über genug Guthaben für die SEPA-Lastschrift verfügt. Sollte Ihr Bankkonto nicht über das notwendige Guthaben verfügen, ist eine Abbuchung nicht möglich. Die Finanzverwaltung behält sich in diesen Fällen vor, Sie vom SEPA-Lastschriftverfahren auszuschließen und Ihnen den Schaden für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen. In diesen Fällen würden Sie eine schriftliche Mitteilung erhalten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Ihre Bankverbindung (IBAN)
    • Ihre Steuernummer / Ihre Steuernummern
    • SEPA-Lastschriftmandat
      • zweifach unterschrieben
  • Zuständige Stellen

    Termin buchen
    Termin absagen

    Wie kann ich meinen Termin absagen?
    Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.

    Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
    Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.

  • Formulare

    • Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate
      Hier finden Sie folgende Lastschriftmandate:

      - SEPA-Lastschriftmandat persönliche Steuern
      - SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer
      - SEPA-Lastschriftmandat für sonstige Gemeindesteuern

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Das SEPA-Mandat sollte rechtzeitig vor der Fälligkeit der Steuern und Abgaben erteilt werden. Die Zahlungsfristen ergeben sich aus den Schreiben der Verwaltung (z.B. Bescheid, Rechnung, Mahnung).

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung Ihres SEPA-Lastschriftmandats kann ca. 2 Wochen dauern.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Häufige Fragen

  • Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

    Sie können die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung erklären. Je nach Steuer oder Abgabe sind hierfür verschiedene amtliche Formulare (SEPA-Lastschriftmandate) vorgesehen. Link zum Formularcenter: https://www.finanzen.bremen.de/sepa-lastschriftmandate-26597

  • Muss ich eine geänderte Bankverbindung mitteilen ?

    Bei Änderung der Bankverbindung ist ein neues SEPA-Mandat zu erteilen.  

  • Ich will nicht mehr am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Was muss ich tun?

    Bitte teilen Sie der zuständigen Behörde unter der Angabe Ihrer Steuernummer oder dem Kassenzeichen schriftlich mit, dass Sie das SEPA-Mandat zurückziehen und ab wann dieser Widerruf gelten soll. Ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich.

    Bei Steuern kann die Mitteilung über meinELSTER (https://www.elster.de/eportal/start) erfolgen. 

  • Wie übermittle ich das SEPA-Lastschriftmandat? Ist eine E-Mail möglich?

    Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (https://www.elster.de/eportal/start), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.

  • Wem muss ich das SEPA-Lastschriftmandat übermitteln?

    Anhand Ihrer Steuernummer oder dem Kassenzeichen können Sie das zuständige Behörde ermitteln.

    • Steuernummer beginnend mit 60 oder 460 = Finanzamt Bremen
    • Steuernummer beginnend mit 75 oder 475 = Finanzamt Bremerhaven
    • Steuernummer beginnend mit 57 oder 457 = Finanzamt Bremerhaven
  • Was heißt SEPA und was bedeutet das?

    SEPA steht für "Single Payments Area". Zum 01.02.2014 mussten die Zahlungsverfahren den Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) angepasst werden. Die IBAN (International Bank Account Number) hatte damit die Kontonummer und Bankleitzahl abgelöst.

  • Werden Abschlusszahlungen auch im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats eingezogen oder müssen diese gesondert entrichtet werden?

    Das ist davon abhängig, welches SEPA-Lastschriftmandat Sie erteilt haben. Im amtlichen Formular können Sie den Einzug auf bestimmte Steuerarten beschränken.

  • Gibt es Steuern oder Abgaben, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?

    Ja, Zwangsgelder und Grunderwerbsteuer.

  • Ich habe Fragen zur Abbuchung meiner Steuern und Abgaben. An wen kann ich mich wenden?

    Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben der Behörden.

    Bei Fragen zum Grund und Höhe wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Behörde, die die Abgaben erhebt.

    Bei Fragen, die ausschließlich den Zahlungsverkehr betreffen, wenden Sie sich bitte an die Landeshauptkasse Bremen oder die Finanzkasse im Finanzamt Bremerhaven.

  • Kann das SEPA-Lastschriftmandat auch von einer anderen Person für meine Zahlungsverpflichtung erteilt werden?

    Ja. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber haben dafür auf dem SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben.

  • Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

    Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit durch Zahlungspflichtige/Zahlungspflichtigen bzw. Kontoinhaberin/Kontoinhaber schriftlich widerrufen werden.

    Ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat bleibt grundsätzlich unbefristet gültig. Erst wenn ein SEPA-Lastschriftmandat 36 Monate nicht von der Finanzverwaltung in Anspruch genommen wurde, verfällt es automatisch. Mit jedem Lastschrifteinzug werden diese 36 Monate von vorne gerechnet. 

    Aus technischen Gründen wird in jedem Bescheid folgender Hinweistext ausgegeben: „Ein Einzug der Beträge kann nicht mehr erfolgen, wenn Ihr SEPA-Mandat innerhalb von 36 Monaten nach der letztmaligen Nutzung nicht erneut verwendet wurde“.

    Wenn Sie Bedenken haben, dass die SEPA-Lastschrift nicht erfolgt ist, prüfen Sie bitte Ihre Kontoauszüge von Ihrer Bank.

  • Mein SEPA-Lastschriftmandat wurde nicht rechtzeitig von der Finanzverwaltung berücksichtigt. Nun sind Säumniszuschläge entstanden, die ich nicht verursacht habe. Was kann ich tun?

    Bitte stellen Sie unter Angabe Ihrer Steuernummer oder Ihres Kassenzeichens einen Antrag auf Erlass der ungerechtfertigten Säumniszuschläge bei der zuständigen Behörde (z.B. über meinELSTER, Brief, E-Mail) und schildern Sie Ihr Anliegen. Die Finanzkasse kann Ihnen telefonisch hierzu keine Auskunft geben. 

Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm