Verfahren

Sie können die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung erklären. Je nach Steuer oder Abgabe sind hierfür verschiedene amtliche Formulare (SEPA-Lastschriftmandate) vorgesehen. Den Link zum Formularcenter finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".

Das SEPA-Lastschriftmandat ist zweifach von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber zu unterschreiben. Wenn die Abbuchung für eine andere steuerpflichtige oder abgabenpflichtige Person erfolgen soll, hat diese Person ebenfalls dort zu unterschreiben. Bei einer gemeinsamen Steuernummer ist die Unterschrift von beiden Ehegatten / Lebenspartnern erforderlich.

Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?"), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Sie können die Abbuchung der Finanzverwaltung durch die feste Gläubiger-Identifikationsnummer (Bundesland Bremen: DE12FA000000103834 oder Stadt Bremen) und die Mandatsreferenznummer nachvollziehen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto über genug Guthaben für die SEPA-Lastschrift verfügt. Sollte Ihr Bankkonto nicht über das notwendige Guthaben verfügen, ist eine Abbuchung nicht möglich. Die Finanzverwaltung behält sich in diesen Fällen vor, Sie vom SEPA-Lastschriftverfahren auszuschließen und Ihnen den Schaden für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen. In diesen Fällen würden Sie eine schriftliche Mitteilung erhalten.