Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Keine.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Raumordnung und Landesplanung (Bremen)
Aktualisiert am 18.07.2025