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Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen Bauen und Immobilien Wahlen, Engagement und Beteiligung

Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

  • Basisinformationen

    Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

    • Windparks
    • Abbau von Bodenschätzen, wie
      • Kohle oder
      • Erze
    • Straßen und Schienenbau
    • Erdgastransportleitungen
    • Hochspannungsleitungen

    Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

    • Gesellschaft
    • Wirtschaft
    • Infrastruktur
    • Umwelt

    Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

    Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.

    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
    • Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf: Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.

  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 18.07.2025

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