Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Stelle unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.
Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.
Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Stelle anzeigen.
Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:
Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Stelle anzeigen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen.
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
gebührenfrei
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.
Aktualisiert am 16.04.2026