Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Stelle auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.
Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Stelle anzeigen.
Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:
Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Stelle anzeigen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen.
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
gebührenfrei
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.
Aktualisiert am 16.04.2026