Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren ging, muss die elektronische Signatur separat gesperrt werden.
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde. Alternativ kann die Sperrung auch in den BürgerServiceCentern des Bürgeramtes vorgenommen werden.
Wenden Sie sich zur Sperrung an die gebührenpflichtige Telefonnummer. Sie werden dort durch den Sperrprozess geführt. Werden Sie alternativ in einem BürgerServiceCenter vorstellig.
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Keine Angaben.
Keine Angaben.
Aktualisiert am 09.12.2024