Verfahren

  • Wenn Sie das reguläre Berufspraktikum absolvieren, senden Sie 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufspraktikum an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31-.
  • Dann werden Sie über die verpflichtenden praxisbegleitenden Veranstaltungen informiert. 
  • Wenn Sie berufliche Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anrechnen lassen, können Sie den Antrag auf Anrechnung im Anschluss an die Tätigkeit im Referat 31 stellen.
  • Sie erhalten vom Referat 31 rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium, den Sie dann mit dem Kolloquiumsbericht abgeben.
  • Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird Ihnen die staatliche Anerkennung erteilt.

Rechtsgrundlagen