Verfahren

Für Personen, die zuvor eine öffentliche Fachschule (Inge-Katz-Schule, Schulzentrum Blumenthal, BS Sophie-Scholl Bremerhaven) im Land Bremen besucht haben, verbleibt die öffentliche Fachschule die für die Antragstellung zuständige begleitende Stelle.

Bei Personen, die eine private Fachschule (Paritätisches Bildungswerk Bremen, ibs Bremen) oder die staatliche Prüfung als Nicht-Schüler*in erlangt haben, ist die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 für die Antragstellung die zuständige begleitende Stelle.

Berufspraktikum als "Anerkennungsjahr"

Wenn Sie das Berufspraktikum (sog. „Anerkennungsjahr“) absolvieren möchten, senden Sie bitte mindestens 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufspraktikum an die begleitende zuständige Stelle. Sie erhalten danach unaufgefordert eine Mitteilung über die Termine Ihrer Praxisbegleitenden Veranstaltungen.

Nachdem zur Hälfte des Anerkennungsjahres eine Zwischenbeurteilung, in der ein voraussichtliches Bestehen des Berufspraktikums prognostiziert wird, bei der zuständigen begleitenden Stelle eingereicht wird, erhalten Sie danach den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium.

Wenn Sie das Berufspraktikum mit Erfolg abgeleistet und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31.

Berufseinstiegsjahr 

Wenn Sie das Berufseinstiegsjahr absolvieren möchten, senden Sie bitte 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufseinstiegsjahr an die begleitende zuständige Stelle. Sie erhalten danach unaufgefordert eine Mitteilung über die Termine Ihrer Praxisbegleitenden Veranstaltungen.

Nach 9 Monaten ist ein Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 (2) 3 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16. Januar 2023 (AO) mit einer differenzierten Beurteilung, in der ein voraussichtliches Bestehen des Berufseinstiegsjahres prognostiziert wird, bei der zuständigen begleitenden Stelle einzureichen.

Danach erhalten Sie den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium. Wenn Sie das Berufseinstiegsjahr mit Erfolg abgeleistet und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31.

Berufliche Tätigkeit anrechen lassen

Wenn Sie berufliche Tätigkeit auf das Berufspraktikum anrechnen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zur begleitenden zuständigen Stelle auf. Dort erhalten Sie dann entsprechende Antragsformulare und das weitere Verfahren wird mit Ihnen individuell besprochen.

Nachdem Sie Ihre berufliche Tätigkeit auf das Berufspraktikum per Bescheid angerechnet bekommen haben, erhalten Sie danach den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium.

Wenn Sie die berufliche Tätigkeit das Berufspraktikum angerechnet bekommen und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die staatliche Anerkennung von der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31.    

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Arbeiten als Pädagogische Fachkraft

Sie können vielleicht ohne Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher als sogenannte pädagogische Fachkraft arbeiten. Sie können dann z. B. in einer Kindertageseinrichtung arbeiten. Die zuständige Stelle oder Ihre Arbeitgeberin und Ihr Arbeitgeber informieren Sie über diese Möglichkeit. 

Weitere Beratungsangebote

Es gibt viele weitere Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.

Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.

Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“. 

Telefonnummer: +49 30 1815-1111

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)

Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch.

Die Links zu den weiteren Beratungsangeboten finden Sie unter "Weitere Informationen".