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Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Wenn Sie Unternehmer:in sind und einen Bergbaubetrieb haben, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen.

    Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über beispielsweise:

    • sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage
    • Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
    • Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur von untertägigen Betriebspunkten
    • Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung
    • Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich der Zu- und Abgänge
    • Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr
    • über Tage niedergebrachte Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
    • übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar
    • bei untertägigen Betriebsflächen die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von über 1 Hektar
    • verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung

    Diese Meldungen können entweder abgegeben werden:

    • von Ihnen als Unternehmen oder
    • in Ihrem Auftrag, von Gemeinschaftsorganisationen.

    Voraussetzungen

    Sie sind Unternehmer und sind mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig.

  • Ablauf

    Sie können statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

    Statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. 
      • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. 

    Statistische Angaben direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Sie müssen die geforderten Angaben jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten der zuständigen Bergbehörde übermitteln.
    Bis Ende Februar:
    - bezogen auf den 15. September des Vorjahres: die sicherheitstechnisch wichtigen Betriebsmittel im Steinkohlenbergbau unter Tage.

    - bezogen auf den Monat Oktober des Vorjahres: der betriebliche Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage.

    - bezogen auf den Monat November des Vorjahres: den Stand der Maßnahmen zur Staub- und Silikosebekämpfung in staub- und silikosegefährdeten Betrieben; die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 Dezibel (Frequenzbewertungskurve A) überschritten worden ist sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten.

    - bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres: die Zahl aller Beschäftigten und der Auszubildenden; die Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehren; die Zahl aller Beschäftigten, einschließlich der Zu- und Abgänge, und die geleistete Arbeitszeit.

    - bezogen auf das Vorjahr: die von über Tage niedergebrachten Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen; die Betriebsflächen von mehr als 1 Hektar für Tagebaue und die hiervon wiedernutzbargemachten Flächen sowie bei untertägiger Gewinnung die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von mehr als 1 Hektar; für den übrigen Bergbau die Roh- und verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen.
    Bis zum 15. der Monate April und Oktober:

    - bezogen jeweils auf die Monate Januar und Juli: die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen die vorgeschriebenen unteren Temperatur- oder Klimagrenzwerte überschritten worden sind; sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten.
    Bis zum Ende eines jeden Monats:

    - bezogen jeweils auf den Vormonat: für den Stein- und Braunkohlenbergbau die verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 07.05.2026

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